Bauanschlag

[568] Bauanschlag, der detaillierte Kostenvoranschlag im Vergleiche zum generellen, welch letzterer sich wieder von der ungenaueren Grundlage, der Kostenschätzung, unterscheidet.

Bei allen technischen Staatsbehörden, Stadtbaubehörden, Eisenbahnverwaltungen u.s.w. bestehen Vorschriften für die Methode, nach denen die Bauanschläge zu fertigen sind. Wesentlich bestimmend für die Gliederung derselben ist die Absicht, wie gebaut werden will: ob in Regie, in Generalentreprise, in Einzelvergebung u.s.w. (s. Kostenvoranschläge).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 568.
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