Beschlag [1]

[715] Beschlag (im chemisch-physikalischen Sprachgebrauch), jeder dünne, hauchartige Ueberzug eines festen Körpers durch eine andre Substanz, so der feinste Tau auf den Fensterscheiben oder auf polierten Metallflächen, wenn dieselben unter den Taupunkt der Luft abgekühlt werden, so die bei der Sublimation oder aus Lösungen sich niederschlagenden dünnen Schichten von Metallen (Arsenspiegel, Silberspiegel), so der bei gewissen Lötrohrversuchen sich bildende Hof von Metalloxyden um die erhitzte Stelle der Kohle, der für die Analyse als Erkennungsmittel dient. Zum Teil sind es auch stärkere Schichten von Fremdsubstanz, die man als Beschlag bezeichnet, so ein aus kieselsaurem Blei mit Sand bestehender Ueberzug, durch den man Porzellanschalen vor dem Zerspringen schützt, oder ein Lehmüberzug über der Innenwand eiserner Oefen oder über der Außenwand eiserner Gefäße, durch die diese vor chemischer Veränderung geschützt werden.

Aug. Schmidt.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 715.
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