Federhaus

[658] Federhaus, das bei Uhren und andern Triebwerken zur Aufnahme der spiralförmigen Triebfeder dienende Gehäuse von in der Regel zylindrischer Form.

In dessen Mitte befindet sich der Federstift, d.h. eine Achse, an der das innere Ende der Spiralfeder befestigt ist, während das äußere Ende am inneren Umfange des Gehäuses festsitzt. Die Feder kann gespannt oder aufgezogen werden, entweder durch Umdrehen des Federstiftes bei festgehaltenem Federhause oder umgekehrt durch Umdrehung des Federhauses bei festem Federstifte. Bei den Musikwerken und Tischuhren ist das Federhaus ganz unbeweglich, und der Federstift wird durch die sich selbst überlassene Feder entgegengesetzt der Richtung beim Aufziehen herumgedreht, welche Bewegung durch Räder auf das Triebwerk übertragen wird. Damit das Werk bei dem Aufziehen nicht rückwärts bewegt werde, dient das Gesperr, das so eingerichtet ist, daß der Federstift auf das Triebwerk nur in der einen Richtung beim Ablaufen wirkt. Bei den Taschenuhren dagegen wirkt das Federhaus mit einem an seinem Umfange angebrachten Zahnrade treibend auf das Gangwerk der Uhr, und zwar in derselben Richtung, in der zuvor bei dem Aufziehen der Federstift umgedreht wurde; hier muß natürlich der letztere durch das Gesperr verhindert werden, sich nach dem Aufziehen wieder zurückzudrehen. Endlich findet sich vielfach die Einrichtung eines ganz feststehenden Federstiftes, wobei sich während des Ganges eine Kette oder Schnur auf den Umfang des Federhauses wickelt und das zu treibende Werk bewegt; durch nachheriges Abziehen dieser Kette wird das Federhaus behufs erneuten Spannens der eingeschlossenen Feder in entgegengesetzter Richtung herumgedreht.

Dalchow.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 658-659.
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