Lampenschirme

[63] Lampenschirme, die zum Reflektieren oder auch Dämpfen des Lampenlichtes verwendeten, meist runden, auf die Lampe gesetzten Decken.

Als Rohmaterial werden die verschiedensten Papiergattungen, vom gewöhnlichen Schreibpapier bis zum Karton, weiß, gefärbt, mit Ornamenten bedruckt, gepreßt, gestanzt, undurchsichtig oder durchscheinend, marmoriert, gesprenkelt u.s.w. verwendet. Zu den großen Luxusschirmen wird heutigestags mattgefärbtes Kreppapier in Anwendung gebracht und der Schirm mit Papier- oder sonstigen Spitzen garniert. Auch Gewebe der verschiedensten Gattung werden verwendet. Der Form nach sind die Schirme meist konisch, glatt oder gefaltet, zeigen aber auch die mannigfaltigsten Abweichungen von dem einfachen Konus.

Bei den meisten Erzeugnissen besteht die eigentliche Herstellung bloß aus dem Ausschneiden des Schirmes und dem Zusammenkleben oder Zusammenheften der Kanten; bei den großen gefalteten Schirmen aber werden, um eine Gleichförmigkeit der Arbeit zu sichern, Faltmaschinen in Verwendung gebracht, von welchen eine aus Fig. 14 ersichtlich ist. Der zu faltende Schirm wird zwischen zwei schon in regelmäßige Falten gelegte, vorläufig aber glattgebreitete Schablonen eingelegt und mit diesen in die konische Form gezwungen und dabei gefaltet. Zu diesem Behufe wird der zwischen den Schablonen r und s (vgl. Fig. 4) liegende Papierschirm zwischen zwei Schienensysteme a und h gebracht, die anfänglich in wagerechter Ebene liegen und nach dem Einlegen von Schablonen und Schirm in die Höhe gestellt werden. Das eine, untere, dieser Schienensysteme besteht aus den radial gestellten Schienen a (Fig. 1, 3 und 4), die an ihren inneren Enden durch den Drahtring b, an den äußeren Enden mit kleinen Schlitten durch ein Scharnier verbunden sind. Durch eine gleichzeitige radiale Bewegung dieser Schienen kann das ganze System in die Höhe gestellt, zu einem Konus geformt werden. Die Bewegung wird durch die Riemen c erreicht, die sämtlich an dem Ring e befestigt sind, der wieder durch eine Drehung des Handrades t mittels der Kette u nach abwärts gezogen werden kann und dadurch die Aufteilung der Schienen bewirkt. Die gleichförmige Bewegung der Schlitten wird dadurch gesichert, daß alle durch je einen zweiten Riemen mit dem gemeinschaftlichen, die ganze Maschine umfassenden Ring d verbunden sind, der beim Aufstellen gehoben werden muß. – Das über den Schablonen befindliche Schienensystem besteht aus ebensovielen radial gefüllten Schienen h, die jedoch so angeordnet sind, daß sie, wie Fig. 4 zeigt, auf die Zwischenräume der Schienen a entfallen und so die einspringenden Kanten des Schirmes bilden, während den Schienen a die Bildung der ausspringenden Kanten zufällt. Beim[63] Aufstellen zum Konus stützen sich diese oberen, in Fig. 2 direkt sichtbaren Schienen mit einem Querstück gegen zwei Zapfen f, die auf den vorerwähnten Schlitten befestigt sind. Mit dem andern inneren Ende bewegen sich diese Schienen in an dem Ringe k (Fig. 13) angeordneten Scharnieren. Um nun die Schablonen samt dem zu faltenden Schirm in die Maschine einlegen zu können, muß dieses obere Schienensystem in die Höhe gehoben werden. Zu diesem Behufe kann der Ring k mit Hilfe zweier Schnüre l mittels des Handrades m gehoben werden, während man die gleichzeitig nötige horizontale Lage der Schienen dadurch erzwingt, daß das über die Scharniere hinaus winkelhebelartig verlängerte Ende n dieser Schienen (Fig. 1 und 3) durch Schnüre q mit einer durch Kurbel o drehbaren Scheibe p angezogen wird. Durch Drehen dieser Kurbel und des Rades m wird das obere Schienensystem gehoben, dann das Papier zwischen den beiden Schablonen auf das untere Schienensystem aufgelegt, das obere Schienensystem hierauf gesenkt; beide Systeme werden dann samt Schablonen und dazwischen liegendem Schirm durch Drehung des Rades t in die Höhe gestellt (Fig. 3).

Kraft.

Fig. 1 und 2.
Fig. 1 und 2.
Fig. 3.
Fig. 3.
Fig. 4.
Fig. 4.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 63-64.
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