Parallelbewegung

[29] Parallelbewegung. Ein starres Gebilde, welches sich so bewegt, daß jede Gerade in demselben in allen Lagen parallel zu sich selbst bleibt, vollzieht eine Parallelbewegung. Die Punkte eines so bewegten Gebildes bewegen sich auf kongruenten Bahnen, und je zwei dieser kongruenten Bahnen liegen so, daß die Verbindungsstrecken ihrer homologen Punkte parallel und gleich lang sind. Je nachdem diese Bahnen Kurven oder Gerade sind, ist die Parallelbewegung eine krummlinige oder geradlinige.

Burmester.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 29.
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