Schuh

[824] Schuh, Vorkehrung zur Verstärkung oder zum Schutz gegen Abnutzung von Bauteilen oder Gebrauchsgegenständen.

1. Ein Ueberlagholz zur Verstärkung von Balken oder Unterzügen bei Hängewerken (s.d., Bd. 4, S. 736, Fig. 11) zur Aufnahme eines starken Seitenschubes der Streben oder zur Verteilung des Drucks auf mehrere Balken von schräg oder senkrecht zur Balkenlage gerichteten Streben (vgl. die nebenstehende Figur); s.a. Gratgebinde, Bd. 4, S. 617. – 2. Eiserner Beschlag eines Holzes, um es vor rascher Abnutzung zu schützen, so bei Spundpfählen oder Pfählen (s.d., S. 77, Fig. 2–4), die in harten Boden eingetrieben sind; ferner auch bei Schaufeln (Schippen), Brechstangen u.s.w. aus Holz.

Weinbrenner.

Schuh
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 824.
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