Waschanstalten

[838] Waschanstalten (Waschhäuser), Gebäude zur Reinigung der Wäsche. Man unterscheidet nach den Zwecken: 1. private in Wohngebäuden, Gasthöfen, Pensionen u. dergl.; 2. gewerbliche; 3. solche in Anstalten, wie Krankenhäusern, Kasernen, Gefängnissen, Seminarien u.s.w.; 4. öffentliche.

Im Haushalte der Familie verlangen die verschiedenen Verrichtungen für Reinigung, Trocknung und Glätten der Wäsche drei Räume, die zum Teil in besonderem Gebäude oder im Wohnhause (s.d.) unterzubringen sind: 1. Waschküche (von 12–15 qm Bodenfläche) zur Aufstellung eines Herdes mit Waschkessel, der Einweich- und Waschzuber oder Bottiche mit Wasserzu- und -ableitung. Der Raum soll hell und luftig sein, Wände, Decke und Fußboden tunlichst in Stein. Die Lage oft im Keller [2] (S. 157–161), in neuerer Zeit im Dachstock neben 2. Trockenraum im Speicher, mit Wäschestangen (im Sommer im Freien etwa auf flachem Dach), 3. Bügelzimmer, heller und trockener Raum mit Holzboden zur Aufstellung von Bügeltischen, Mange (s.d. Bd. 6, S. 293) und Bügelofen (mit Kohlen- oder Gasheizung). – Bei Vereinigung von ländlichen Waschhäusern mit dem Backhause (s.d. Bd. 1, S. 432) wird die Waschküche zugleich Backraum und die Bügelstube Vorstube hierzu. – In den romanischen Ländern, Frankreich, Italien u.s.w., wird das Waschen an öffentlichen Brunnen oder Waschbänken, die an Quellen, Bächen u.s.w. aufgeteilt sind, vorgenommen. An großen Flüssen dienen Waschschiffe ([1], S. 70) mit Schutzdächern hierzu. In England erfolgte zuerst die[838] Einrichtung von öffentlichen Waschhäusern in Fabrikstädten für die Arbeiterbevölkerung, besonders zu dem Zwecke, das Waschen in den Küchen der kleinen Wohnungen entbehrlich zu machen und so die Gesundung der Bewohner zu fördern. Dieser Fortschritt fand bald Nachahmung in Frankreich und Belgien, später auch in Deutschland. Besonderen Aufschwung erfuhr diese Bewegung durch die Einführung des Dampfes zur Behandlung der Wäsche und durch maschinellen Betrieb bei der Reinigung und Trocknung derselben, wodurch große Ersparnisse an Zeit und Arbeit erzielt werden. Als Folge hiervon sehen wir heute in allen gewerblichen Anlagen und öffentlichen sowie staatlichen und städtischen Anstalten den maschinellen Waschbetrieb eingeführt. Wir verweisen auf die Prospekte der Firma Oskar Schimmel in Chemnitz und [4], [5]. Solche Waschhäuser enthalten folgende Räume: 1. Dampfmaschine mit Kesselhaus und Kohlenraum, 2. Einweich- und Kochraum, 3. Waschraum mit Waschmaschinen, Spülmaschine und Zentrifugen (s.d.), 4. Kammer für schmutzige Wäsche, 5. Trockenkammer mit Kalten und Kulissenvorrichtung (Luft- oder Dampfheizung); hiermit durch Aufzug verbunden 6. Trockenspeicher unter Dach, ferner 7. Bügelzimmer mit Flickraum, in einem Obergeschoß gelegen. – Für die Räume 2 und 3, in welchen sich starke Dämpfe entwickeln, ist die Aufteilung eines Exhaustors (Dampfabsaugers [s.d. Bd. 3, S. 521]) zu empfehlen. – In manchen Fällen kann mit solchen Anstalten die Einrichtung von Einzelbädern verbunden werden. S.a. Reinigung, chemische.


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, 4. Teil, Halbbd. 5, 4. Heft: F. Genzmer, Wasch- und Desinfektionsanstalten, Stuttgart 1900, mit vielen Literaturangaben. – [2] Nußbaum, H. Chr., Das Wohnhaus und seine Hygiene, Leipzig 1909. – [4] Erich, Praktische Erfahrungen bei Anlage und Betrieb von Dampfwäschereien, Halle 1905. – [5] Vogt, Die Wäscherei im Klein-, Neben- und Großbetriebe, Hannover 1907.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 838-839.
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