Randsteine

[631] Randsteine oder Bordsteine begrenzen die Steinbahn der Steinschlagstraßen gegen die Bankette oder Sommerwege, oder dienen zum seitlichen Abschluß der erhöht angelegten Fußwege, wie sie namentlich in städtischen Straßen zur Anwendung kommen.[631]

Sie bestehen aus einer widerstandsfähigen Gesteinsart (Granit, Sienit, Basaltlava u.s.w.), werden in neuerer Zeit aber auch aus Eisenbeton hergestellt. In der Regel bilden die Randsteine auf die hohe Kante gestellte Platten von 15 bis 20 cm Breite und 30 bis 35 cm Höhe, die auf eine Kiesbettung aufgesetzt werden, oder es sind niedrigere Steine, die auf eine Untermauerung zu liegen kommen. Bis zur Gossensohle zeigen sie nach der Straßenseite hin einen geringen Anzug und ragen 5 bis höchstens 20 cm über die Gossensohle vor, damit einerseits das Auffahren der Wagenräder noch verhindert, anderseits das Auf- und Absteigen für die Fußgänger nicht erschwert wird.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 631-632.
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