Absolutōrium

[54] Absolutōrium (lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch (besonders im Rechnungswesen). Vgl. auch Absolution u. Decharge. A. oder Absolutorialprüfung auch soviel wie Reifeprüfung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 54.
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