Absorptionsprinzip

[56] Absorptionsprinzip nennt man im Strafrecht den Grundsatz, die Strafen der mehreren Verbrechen, welche durch eine Handlung verübt wurden, nicht zu häufen (Kumulationsprinzip), sondern nur das Gesetz anzuwenden, welches die schwerste Strafe androht, wodurch die übrigen Strafen getilgt werden (poena maior absorbet minorem).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 56.
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