Additionalakte

[99] Additionalakte (franz. Acte additionnel, »Zusatzakte«), Zusatzvertrag zu einem Staatsvertrag, Nachtrag zu einer Verfassungsurkunde, insbes. das Gesetz vom 22. April 1815, das Napoleon I. bei seiner Rückkehr von Elba in Form eines Zusatzes zu den Konstitutionen des Kaiserreichs gab. Diese A. änderte die Verfassung des Kaiserreichs, indem es eine erbliche Pairskammer und eine Deputiertenkammer mit fünfjähriger Wahlperiode bewilligte und die gesetzgebende Gewalt dem Kaiser und beiden Kammern zusammen zuwies.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 99.
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