Admiralstab

[117] Admiralstab, dem Generalstab (s. d.) entsprechende Marinebehörde, deren Chef, ein Vizeadmiral, unmittelbar dem Kaiser unterstellt ist; die Geschäfte des Admiralstabs umfassen die Entwickelung der Seestrategie und Seetaktik, die Flottenführung im Kriege, die Vorbereitungen für den Seekrieg, die militärische Verwendung der Auslandschiffe. Seeoffiziere werden auf längere Zeit in den A. kommandiert. Jährliche Admiralstabsreisen führen strategische Aufgaben unter Bereisung des angenommenen Kriegsschauplatzes durch.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 117.
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