Adverbium

[124] Adverbium (lat.), Umstandswort, Bestimmungswort, wörtlich »der beim Verbum stehende Redeteil«, der die Bedeutung desselben näher bestimmt, z. B. »schlaf wohl«. Der Name A. ist eine Übersetzung der von den alexandrinischen Grammatikern des Altertums herrührenden Bezeichnung Epirrhema. Ihrer Entstehung nach sind die meisten Adverbien ursprünglich Kasus von Substantiven, die aber nicht mehr als solche empfunden werden, z. B. »wunderbarerweise«, »abends«. In jeder Sprache finden sich zu allen Zeiten lebendige Kasusformen im Übergang zum A. begriffen, bei uns heute z. B. »stehen den Fußes« u. dgl.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 124.
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