Ambulanz

[417] Ambulanz (lat., das »Umherwandeln«), soviel wie Poliklinik (s. d.). Besonders bezeichnet man mit A. die leicht bewegliche Einrichtung des Kriegssanitätswesens für die erste Hilfe, zuerst im 15. Jahrh. von Isabella der Katholischen eingerichtet, von Richelieu im italienischen Kriege 1630 organisiert, später auch bei andern Heeren eingeführt. In der deutschen Armee wird der Ausdruck nicht mehr gebraucht. Es fallen hier unter den Begriff Ambulanzen die Sanitätskompagnien und die für die erste Hilfe verwandten Teile von Feldlazaretten etc. In Frankreich versteht man unter »ambulances« alle im Bereich des kämpfenden Heeres vorhandenen Einrichtungen zur Pflege und zum Transport der Verwundeten und Kranken, speziell die zuerst 1792 im Rheinfeldzug von Larrey eingeführten Krankentransportwagen. – A. heißt auch ein fahrendes Postamt (s. Fahrende Postämter) sowie jede fahrbare Einrichtung für Handel und Gewerbe im Umherziehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 417.
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