Augustus [1]

[124] Augustus (»heilig, erhaben, ehrwürdig«, griech. Sebastos), Ehrenname, der dem Kaiser Octavianus 27 v. Chr. vom römischen Senat und Volk beigelegt wurde und wegen seines vermeintlichen Ursprungs von Augur die religiöse Weihe des Kaisers, die Heiligkeit, Unverletzlichkeit, Erhabenheit seiner Person ausdrückte. Er ging auf alle seine Nachfolger über, indem er unmittelbar hinter ihren persönlichen Namen gesetzt wurde, während Imperator ihm voranging (s. auch Augusta), später auch auf die römischen Kaiser deutscher Nation mit dem schon im 3. Jahrh. vorkommenden Zusatz semper (»immer«) und wurde hier auf Grund der Ableitung von augēre (»vermehren«) durch »allezeit Mehrer des Reiches« wiedergegeben. Franz II. legte 1806 den Titel mit der deutschen Kaiserwürde ab.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 124.
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