Bekleidung

[579] Bekleidung, militärische (Montur, Montierung), ein Bestandteil der Ausrüstung (s. d.), wird seit Errichtung stehender Heere vom Staat beschafft und ihrer Gleichmäßigkeit wegen Uniform genannt. Hatte die B. früher den Soldaten vor der feindlichen Waffe zu schützen, woran noch Helm, Küraß, Epauletten, Achselklappen etc. erinnern, so legt man heute den größten Wert auf militärische Zweckmäßigkeit und gesundheitsgemäße Beschaffenheit. Man unterscheidet Großbekleidungsstücke (Feldmütze, Waffenrock, Litewka, Drilchjacke, Tuch-, leinene oder Drilchhofen, Mantel und Handschuh) und Kleinbekleidungsstücke Lederstiefel, auch Schuhe von Segelleinwand mit Lederbesatz, Hemd und Unterhose. Die Bekleidung wird vom Truppenteil geliefert, nur die Offiziere[579] haben auf eigne Kosten für ihre »Equipierung« zu sorgen. Unteroffizieren, Kapitulanten, Fahnenjunkern, die mit Kleinbekleidungsstücken versehen sind, kann statt ihrer das bezügliche Geld gewährt werden. Außerdem erhalten sämtliche Unteroffiziere einen Bekleidungszuschuß (monatlich 0,75 Mk. bei den Fußtruppen, 1,75 Mk. bei den berittenen Waffen), auch gehen die gelieferten Kleinbekleidungsstücke derselben nach Ablauf der vorgeschriebenen Tragezeit in ihr Eigentum über. – B. eines Schiffes, s. Schiffbau.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 579-580.
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