Bestandsgründung

[760] Bestandsgründung, forstliche, Herstellung eines jungen Holzbestandes, erfolgt nach einem Vorbestand (Verjüngung) oder auf einer seither unbestockten Fläche (Aufforstung). Die natürliche B. erfolgt durch einen Mutterbestand, und zwar in Samenschlägen, durch den Samen eines Mutterbestandes (s. Samenschlagbetrieb) oder durch den Ausschlag eines Mutterbestandes. Die künstliche B. erfolgt durch Saat oder Pflanzung in Schirmschlägen (Schutzschlägen), d. h. unter dem Schirmschutz eines Bestandes, oder auf Kahlschlägen, d. h. nach dem kahlen Abtrieb eines Bestandes. Die natürliche B. durch Samenschläge ist die vorherrschende Verjüngungsart der Buchen- und Weißtannenhochwaldungen. Durch Ausschlag werden Niederwaldungen und das Schlagholz der Mittelwaldungen verjüngt. Die künstliche Verjüngung durch Pflanzung hat in den letzten Jahrzehnten beträchtlich an Ausdehnung gewonnen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 760.
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