Samenschlagbetrieb

[523] Samenschlagbetrieb (natürliche Verjüngung), forstlicher Verjüngungstrieb, bei dem die Begründung eines Holzbestandes durch den Samenabfall eines Mutterbestandes (Samenwald) bewirkt wird. Zweck des Samenschlagbetriebs ist die Ansamung, z. B. bei Kiefernsamenschlägen, oder die Ansamung und der Schutz des Jungbestandes (Nachwuchses) gegen Jugendgefahren. Beim S. werden vier Stufen unterschieden: 1) der Vorbereitungsschlag soll durch Bestandslichtung und dadurch vermittelte größere Licht-, bez. Wärmezuführung den Boden mittels Verwesung der Laubteile zu neuer erfolgreicher Ansamung und den Bestand zur Vermehrung der Samentragfähigkeit vorbereiten; 2) der Besamungsschlag (Dunkelschlag) soll durch entsprechende Schlagstellung und Schlagbearbeitung die Ansamung, gute Anwurzelung und bei Buche und Weißtanne den Schutz gegen Jugendgefahren, namentlich gegen Frost, bewirken; 3) im Lichtschlag wird durch weitere Verminderung des Mutterbestandes der Nachwuchs unter gleichzeitiger Gewährung des noch erforderlichen Schutzes allmählich an Freistellung gewöhnt; 4) im Abtriebs- und Räumungsschlag wird der Rest des Mutterbestandes abgetrieben und der Nachwuchs völlig freigestellt. Der durch Abfliegen leichten, geflügelten Samens entstandene Nachwuchs heißt Anflug, der durch das Abfallen schweren Samens, z. B. von Bucheln, Eicheln, entstandene Aufschlag. Der S. in Buchen- und Tannen beständen enthält in der Regel alle vier Schlagstufen, der S. in Kiefern dagegen besteht meist nur aus dem Besamungsschlag und dem Abtriebsschlag. In dem Besamungsschlag wird häufig eine Bearbeitung des Bodens (Bodenverwundung) vorgenommen, um dem Samen ein gutes Keimbett und eine kräftigere Anwurzelung zu sichern. Der Zeitraum zwischen Besamungsschlag und Abtriebsschlag heißt Verjüngungszeitraum.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 523.
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