Dekórt

[600] Dekórt (franz. Décourt, Déduction, Remise, engl. Deduction, Abatement, ital. Diffalco, Sconto), im Handel im allgemeinen jeder willkürliche, vereinbarte oder usancemäßige Abzug wegen schlechter Beschaffenheit der Ware oder wegen Mangels an Maß und Gewicht; im besondern der ortsübliche Abzug bei Zahlungsverbindlichkeiten. In Hamburg ist D. der übliche Nachlaß (Rabatt, in der Regel 1 Proz.) für sofortige, d. h. einen Tag nach Empfang der Ware erfolgende Zahlung. Davon dekortieren (decourtieren), in Abzug bringen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 600.
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