Depotwechsel

[649] Depotwechsel (Deckungs-, Kautionswechsel), der einem Gläubiger zur Sicherung einer bereits bestehenden oder einer künftigen Forderung übergebene, »in Depot« gegebene Wechsel (oft Blankowechsel, s.d.), von dem der Empfänger Gebrauch machen soll, wenn der Aussteller oder Akzeptant seiner Hauptverbindlichkeit nicht nachkommt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 649.
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