Destinatär

[681] Destinatär (franz., auch Konsignatär), der Empfänger (Adressat) von Frachtgütern; im Steuerwesen derjenige, der nach Absicht des Gesetzgebers die Steuer aus seinem Vermögen entrichten soll, z. B. bei den Verbrauchssteuern der Konsument.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 681.
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