Dienstansprüche

[890] Dienstansprüche, die Ansprüche, die aus einem Dienstverhältnis, insbes. dem Staats- und sonstigen öffentlichen Dienst für die Bediensteten hervorgehen. Die Rechte, die sich aus dem berufsmäßigen öffentlichen Dienst ergeben, sind gewöhnlich: der Anspruch auf Ersatz der im Dienst gemachten Auslagen, der Anspruch auf Gehalt und Ruhegehalt sowie auf gewisse Bezüge für die Hinterbliebenen, Amtskleidung, Ehrenrechte, Rang, Amtstitel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 890.
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