Dynást

[325] Dynást (griech., »Machthaber, Herrscher«), Regent, kleiner Fürst; im griechischen Staatswesen hießen Dynasten diejenigen, die sich durch einen Gewaltakt der Regierung bemächtigt hatten, z. B. die 30 Tyrannen in Athen (von der Tyrannis unterschied sich die Dynastie durch die Mehrheit der Regierenden); im Mittelalter solche Grafen und Herren, die bei dem Verfall der alten Gauverfassung im 11. Jahrh. in den Besitz eigner reichsfreier Gebiete gelangt waren. Sie gehörten als alte Freiherren und Semperfreie dem fürstenmäßigen hohen Adel an und bildeten eine Mittelstufe zwischen den Besitzern wirklicher alter Gaugrafschaften und den bloß ritterbürtigen Mittelfreien. Vgl. Dynastie.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 325.
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