Dynast

[434] Dynast (v. gr. Dynastes), 1) eigentlich ein Mächtiger, Gewalthaber, Oberherr; 2) in nicht griechischen Staaten die Herren über kleinere Gebiete (Regulus); 3) im griechischen Staatswesen wurden Dynastä diejenigen genannt, welche gegen die Verfassung sich an die Spitze der Regierung gestellt hatten od. gestellt worden waren, wie die 30 Tyrannen in Athen. Die Dynastie unterschied sich von der Oligarchie, von welcher sie eine bloße Ausartung war, dadurch, daß nur einige wenige, mit Ausschluß anderer, früher zur Gelangung des Regiments Fähiger die Regenten wurden; von der Tyrannis dadurch, daß nicht Einer, sondern mehrere im Regimente saßen. 4) vom 11. bis Ausgang des 15. Jahrh. Name derjenigen edlen Herren, deren Familie früher das Grafenamt eines Gaues zugestanden hatte, u. welche sich nunmehr nach dem Hauptgute, auf welches die Vorrechte dieses Amtes als erbliche Pertinenz übergegangen war, den Namen beilegten. Unter den D-en der damaligen Zeit befinden sich die Ahnherren von fast allen neueren deutschen Grafen- u. Regentenhäusern. Daher Dynastie, Herrschaft, bes. die Reihenfolge der Glieder einer Familie in derselben; so: die Habsburgische D., etc. Unter Ludwig Philipps Regierung hießen in Frankreich diejenigen Parlamentsglieder, welche zwar die Orleans auf dem Throne behalten wollten, aber das Regierungssystem des Königs mißbilligten, die Dynastische Opposition.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 434.
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