Pertinenz

[877] Pertinenz Pertinentia, Pertinenzstück), 1) ein Gegenstand, welcher, obschon an sich selbständig u. nicht einen integrirenden Bestandtheil einer anderen Sache bildend, doch dazu bestimmt ist, nicht einen eigenen Zweck zu erfüllen, sondern dem Zwecke einer anderen Sache bleibend zu dienen; s.u. Accession A) a) aa); bes. 2) Alles, was zu einem Landgut gehört. Man theilt die Pertinenzien in unbewegliche u. bewegliche; in wesentliche, ohne welche ein Landgut nicht gedacht werden kann, als Äcker, Gärten, Wiesen, Weiden, Triften etc., u. zufällige, wie Wälder, Seen, Teiche, Gerichtsbarkeit, Patronatrecht, Mühlen, Brauereien, Brennereien, Schenken, Kalk- u. Ziegelbrennereien, Jagd etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 877.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika