Feuerwerker

[528] Feuerwerker, zur Zeit des zünftigen Artilleriewesens die Artilleristen zur Bedienung des Wurfgeschützes (vgl. Büchsenmeister und Feldschützen), seit dem 18. Jahrh. Charge im Unteroffizierstand der Artillerie. Die F. der deutschen Armee gehen aus Unteroffizieren der Artillerie hervor und erhalten auf der Oberfeuerwerkerschule (s.d.) in Berlin, resp. in München ihre theoretische und praktische Ausbildung. Diese soll den F. befähigen, die Anfertigung von Munition, Kriegsfeuern etc. zu leiten, die Revision und Abnahme von Geschützen und Munitionsgegenständen auszuführen sowie als Lehrer an Militärschulen zu fungieren. Nach bestandener erster Berufsprüfung werden die Unteroffiziere zu Feuerwerkern (Rang des Sergeanten), nach zweijähriger Dienstleistung bei einem Artilleriedepot, Besuch des obern Lehrganges und Ablegung der zweiten Berufsprüfung zum Oberfeuerwerker (Rang des Feldwebels) befördert. Nach erfüllter Dienstpflicht finden F. Verwendung in der trigonometrischen und topographischen Abteilung des Generalstabs. Geeignete Oberfeuerwerker werden zu Feuerwerksoffizieren (Feuerwerksleutnants, Oberleutnants u. Hauptleute) befördert, die den Stäben der Artilleriebrigaden, Artilleriedepotdirektionen und den technischen Instituten zugeteilt sind. Sie bilden, wie das Zeugoffizierkorps, ein in sich rangierendes Offizierkorps und tragen mit senem dieselbe Uniform, nur mit einem F auf den Achselstücken. Die F. der Marine, die auch auf der Oberfeuerwerkerschule ihre Ausbildung erhalten, sind Deckoffiziere zweiter Klasse, die Oberfeuerwerker Deckoffiziere erster Klasse. Österreich hat F. und Rechnungsfeuerwerker. Vgl. Feuerwerkslaboratorium. F. (Pyrotechniker) nennt man auch die Verfertiger von Kunst- und Lustfeuern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 528.
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