Hatti-scherif

[870] Hatti-scherif (Hatti-humajûn, richtiger Chatt-i-Scherif, türk., »erhabene Schrift«), beiden Türken eine Kabinettsorder des Sultans, die an der Spitze seinen verschlungenen Namenszug (die Tughra oder die Sultanschiffer) trägt und die schleunigste Vollziehung eines Urteils oder eines Befehls verlangt, wogegen keinerlei Einwendung statthaft ist. Speziell wird der Ausdruck H. auf Erlasse der Sultane hochpolitischen Inhalts angewendet; bekannt ist der H. von Gülhane, das türkische Grundgesetz von 1839, sowie der vom 18. Febr. 1856, durch den die Gleichstellung aller nicht muslimischen Untertanen der Pforte mit den Muslims proklamiert wurde (s. Türkisches Reich, Geschichte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 870.
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