Hilfskommando

[333] Hilfskommando, Abordnung von Truppenabteilungen an Behörden oder Private zur Arbeit in Notfällen, z. B. zu Räumungsarbeiten bei Schneeverwehungen behufs Herstellung des Bahnverkehrs. Die Mannschaften erhalten Zulagen nach bestimmten Sätzen; außerdem Ersatz für verlorne oder abgenutzte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 333.
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