Kanton [1]

[578] Kanton (franz., spr. -tóng), Landbezirk, Unterabteilung eines größern Bezirks, in Frankreich Bezeichnung für die aus mehreren Gemeinden bestehenden Unterabteilungen des Arrondissements; in der Schweiz, wo der Name seit der Mitte des 16. Jahrh. den ältern Namen »Ort« allmählich verdrängte, Bezeichnung für die einzelnen (selbständigen) Bundesglieder der Eidgenossenschaft; daher Kantönligeist etc., soviel wie engherziger Partikularismus etc. Über K. in militärischer Beziehung s. Kantonverfassung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 578.
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