Kirchenschändung

[53] Kirchenschändung, Entweihung der Kirchengebäude, deren die katholische Kirche zwei Arten unterscheidet: Exsecratio, Entweihung der Kirche, findet statt, wenn sie ganz oder in ihren Hauptteilen zerstört ist; sie verliert ihren heiligen Charakter und kann denselben nur durch erneute Konsekration (s. d.) wieder empfangen. Pollutio, eigentliche Schändung der Kirche, ist vorhanden, wenn in ihr ein Mord, oder sonst eine blutige Tat, oder Unzucht begangen worden ist; hier bedarf es nicht einer erneuten Konsekration, sondern nur einer Rekonziliation (Aussöhnung) durch den Bischof.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 53.
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