Kronleuchter

[736] Kronleuchter, zwei- und mehrarmige, von der Decke herabhängende Leuchter, die ursprünglich in Kirchen seit dem romanischen Mittelalter Verwendung fanden und einen mit Lichtern besetzten Ring bildeten. Solche K. gibt es noch in vielen Kirchen des Mittelalters, z. B. im Münster zu Aachen und im Dom zu Hildesheim. Sie waren reich mit Bildwerk geziert, das zum Teil symbolische Bedeutung hatte (das himmlische Jerusalem mit seinen Toren). Später erhielt der K. in der Mitte einen Schaft, von welchem die Leuchterarme strahlenförmig ausgingen. K. werden aus edlen und unedlen Metallen (Fig. 1) sowie aus Kristallglas gefertigt (vgl. die Tafel »Glaskunstindustrie II«, Fig. 9 u. 10). In neuerer Zeit haben K., die mit Petroleum, Gas oder elektrischem Licht gespeist werden, sehr reiche und mannigfaltige Formen angenommen, wobei durch die Verbindung von Metall- und Glasglocken höchst malerische Wirkungen erzielt werden. K. für elektrisches Licht (Figur 2) weichen meist nicht viel von den Gaskronen ab; es ist noch keinem Künstler geglückt, K. zu entwerfen, die dem eigentümlichen Charakter des elektrischen Lichtes völlig entsprechen. Man hat deshalb in monumentalen Räumen von der Verwendung von Kronleuchtern für elektrisches Licht völlig abgesehen und dafür Lichtbündel auf verschiedene Teile der Decke verstreut.

Fig. 1. Moderner Bronzekronleuchter von Kramme in Berlin.
Fig. 1. Moderner Bronzekronleuchter von Kramme in Berlin.
Fig. 2. Kronleuchter für elektrisches Licht von Schäffer u. Walcker in Berlin.
Fig. 2. Kronleuchter für elektrisches Licht von Schäffer u. Walcker in Berlin.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 736.
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