Meßstipendium

[670] Meßstipendium, in der kath. Kirche die Summe, die für eine zu einem bestimmten Zweck gestiftete und abzuhaltende Messe von dem Besteller der letztern gezahlt wird. Das M. wird als Beitrag zu den Kosten des Unterhalts des Priesters aufgefaßt (s. Messe, S. 656).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 670.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: