Pfeifergericht

[697] Pfeifergericht (Judicium tibicinum), ehemals eine zu Frankfurt a. M. unter Pfeifen und Pauken zur Zeit der Herbstmesse gehegte Gerichtssitzung des Schöffenrats, wobei die Deputierten der Städte Nürnberg, Worms und Altbamberg gegen Überreichung gewisser symbolischer Abgaben die Bestätigung ihrer Meßprivilegien, namentlich der Zollfreiheit, erhielten. Diese Feierlichkeit erlosch mit der Auflösung des Deutschen Reiches. Vgl. Fries, Vom sogenannten P. (Frankf. 1752).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 697.
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