Prorogation

[386] Prorogation (lat., »Ausdehnung«), im alten Rom Verlängerung des Imperiums über die gesetzliche und ursprünglich bestimmte Zeit hinaus, die durch ein Senatskonsult oder Plebiszit erfolgte; jetzt überhaupt die Verschiebung einer Handlung, besonders gerichtlicher Verhandlungen, die Ausdehnung einer Parlamentssitzung u. dgl. P. der Gerichtsbarkeit findet statt, wenn sich jemand einer Gerichtsbarkeit unterwirft, der er an und für sich nicht unterworfen ist. Forum prorogatum nennt man ein an sich unzuständiges, durch Vereinbarung der Parteien zuständig gemachtes Gericht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 386.
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