Quasi

[499] Quasi (lat.), gleichsam, als wie (im Italienischen: fast, beinahe); bezeichnet in Zusammensetzungen mit andern Wörtern etwas, das nur den Schein von dem Genannten hat, es aber nicht wirklich oder nicht voll ist, z. B. Quasigelehrter, Quasifürst; in der Rechtssprache etwas einer Sache Analoges und wie diese zu Behandelndes, z. B. Quasikontrakt (s. d.), Quasibesitz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 499.
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