Reichskammergüter

[738] Reichskammergüter, der dem vormaligen Deutschen Reich zugehörige Vermögenskomplex, in Domänen, Waldungen, Zinsen von Reichsbauern, Einkünften von den Reichsstädten etc. bestehend, zum Unterhalt des kaiserlichen Hofes und für Bedürfnisse des Reiches bestimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 738.
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