Relikten

[789] Relikten (lat.), die Hinterbliebenen; die Hinterlassenschaft; Relikta, soviel wie Witwe; Reliktenbeiträge, die Beiträge, die Beamte zum Zweck der Witwen- und Waisenversorgung zu den hierzu bestimmten Kassen entrichten müssen (s. Pension).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 789.
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