Reproduktionsverfahren

[812] Reproduktionsverfahren, allgemein: Vervielfältigungsverfahren (s. Reproduktion); speziell ein von Reinecke in Berlin angegebenes Verfahren zur Faksimilereproduktion älterer Drucke in beschränkten Auflagen, ein verbesserter »anastatischer Druck« (s. d.). Man reinigt den zu reproduzierenden Druck durch Ätzkali mit Eau de Javelle und schwefelsaurem Natron, legt ihn sodann in ein Wasserbad, übergießt ihn mit sehr verdünnter Gelatinelösung, bringt auf diese noch eine dünne Lösung von Wachs in Benzin und spült endlich mit Wasser unter einer Brause alles Überschüssige ab. Der so präparierte alte Druck wird dann durch das lithographische Umdruckverfahren (s. Lithographie, S. 618, 2. Spalte) vervielfältigt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 812.
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