Rheingau

[866] Rheingau, Landstrich im preuß. Regbez. Wiesbaden, nördlich von dem Rheingaugebirge, einem Zweig des Taunus, abgeschlossen, ein herrliches, 25–30 km langes, ziemlich breites Tal, das sich von Biebrich bis nach Lorch erstreckt, sich namentlich durch seine trefflichen Rheingauer Weine (s. Rheinweine) auszeichnet und zum Rheingaukreis des Regierungsbezirks Wiesbaden (Kreisstadt Rüdesheim) gehört. Die alte Hauptstadt war Eltville, oft Residenz der Erzbischöfe von Mainz, denen der R. früher gehörte. Mit Reben bepflanzt ist eine Fläche von 3769 Hektar, die jährliche Weinproduktion beläuft sich durchschnittlich auf 85,000 hl. Vom 11. Jahrh. an war der ganze R. auf der Landseite von dem sogen. Gebück umgeben, worunter man einen breiten Graben und ein 6 m breites, aus verschlungenen Bäumen gebildetes Verhau mit Türmen und Bollwerken verstand. Ein besonderes Haingericht wachte über Erhaltung des Gebücks, und es war bei Todesstrafe verboten, einen heimlichen Weg durch dasselbe zu machen. Nachdem es aber Herzog Bernhard von Weimar 1631 durchbrochen und den R. erobert hatte, wurde es nach und nach ausgerodet. Vgl. Richter, Geschichte des Rheingaues (in der Zeitschrift »Der Rheingaukreis«, Rüdesh. 1902); Luthmer, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Rheingaues (2. Aufl., Frankf. 1907).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 866.
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