Robe

[26] Robe (franz.), ursprünglich (15. Jahrh.) jedes lange, bis auf die Füße herabfallende, weite Oberkleid insbes. der Frauen, das im Anfang des 16. Jahrh. von dem Leibchen getrennt wurde, so daß der Name R. dem von den Hüften lang herabfallenden, gewöhnlich mit einer Schleppe versehenen Teil des Oberkleides blieb; im engern Sinne das talarähnliche Oberkleid der Rechtsgelehrten in Frankreich, daher dort soviel wie Richterstand; auch der Talar der Geistlichkeit. Seit Einführung der neuen Gerichtsordnung ist die R. auch in Deutschland das Amtskleid aller richterlichen Personen, der Gerichtsschreiber, Advokaten etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 26.
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