Sanitätspersonal

[553] Sanitätspersonal, soviel wie Sanitätskorps, im weitern Sinn auch die Apotheker, das Verwaltungspersonal der Lazarette, Krankenträger und Hilfskrankenträger. Im Kriege tritt noch das betreffende Personal des Beurlaubtenstandes und der freiwilligen Krankenpflege hinzu. S. Genfer Konvention.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 553.
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