Teurungszulagen

[446] Teurungszulagen wurden früher in mehreren Ländern Beamten in Fällen der Teurung (s. d.) gewährt. Bei richtiger Bemessung der Besoldung (s. d.) sind sie eigentlich nicht mehr am Platze; doch kommen sie in Form von Wohnungsgeldern u. dgl. auch heute noch vor, wenn bei steigenden Preisen der bisherige Gehalt nicht mehr genügt, und man eine gründliche Besoldungsreform scheut.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 446.
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