Theateragent

[458] Theateragent, Person, die für Bühnenangehörige Stellen bei den Bühnenunternehmungen besorgen. Der größte Teil der Bühnenengagements deutscher Bühnenangehöriger erfolgt heute durch Theateragenten, die dafür einen mehr oder minder hohen Prozentsatz der Gagen dieser Künstler beziehen. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Gesindevermieter (s. d.). Preußen hat unterm 31. Jan. 1902 besondere Vorschriften über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen der Theateragenten bei Ausübung ihres Gewerbes erlassen. Vgl. Theaterrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 458.
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