Tribūt

[702] Tribūt (lat.), ursprünglich die Steuer im alten Rom, welche die Bürger nach Köpfen, seit der Servianischen Verfassung nach dem Vermögen für Kriegszwecke zu zahlen hatten (bis 168 v. Chr.), dann die in den Provinzen erhobene Kopfsteuer (tributum capitis), endlich seit Maximian allgemeine Reichssteuer. Jetzt versteht man darunter Abgaben, die bezwungene Völker an den Sieger zahlen müssen; auch wird im figürlichen Sinne die Gewährung der schuldigen Hochachtung oder Verehrung so genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 702.
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