Ufer

[868] Ufer, die äußerste Grenze des an ein Gewässer stoßenden Landes; insbes. der einen Bach, Fluß, Teich, überhaupt ein kleineres Gewässer umfassende Erdrand (lat. ripa), wogegen das U. des Meeres, auch großer Seen, gewöhnlich mit Küste, Strand (lat. litus) bezeichnet wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 868.
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