Verschollenheit

[101] Verschollenheit (vom Zeitwort »verschallen«, d. h. verklingen, verschwinden) ist Ungewißheit über Leben oder Tod eines Abwesenden infolge längern Fehlens von Nachrichten. Über die Folgen der V. s. Todeserklärung. – Schiffsverschollenheit, manchmal auch Seeverschollenheit genannt, liegt vor, wenn ein Schiff, nach Antritt einer Reise, innerhalb der Verschollenheitsfrist den Bestimmungshafen nicht erreicht hat und innerhalb dieser Frist den Beteiligten keine Nachricht über das Schiff zugegangen ist. Vgl. Abandon und den folgenden Artikel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 101.
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