Vortermin

[265] Vortermin heißt im österreichischen Zivilprozeß die erste, besondern Zwecken dienende Tagsatzung. Die Einrichtung eines Vortermins wurde in Deutschland anläßlich der Abänderung des Zivilprozesses nicht angenommen; dafür erfolgte eine Abkürzung der Einlassungsfrist (s. o.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 265.
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