Wirtschaftliche Vereinigung

[688] Wirtschaftliche Vereinigung, Bezeichnung von Verbindungen von Abgeordneten verschiedener Parteien zu wirtschaftlichen Zwecken, so die schutzzöllnerische W. V. im deutschen Reichstag 1879, die agrarische 1893 und die halb antisemitische, halb bauernbündlerische vom Dezember 1903 (s. Freie wirtschaftliche Gruppe).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 688.
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