Zeremonialgesetz

[901] Zeremonialgesetz, die Summe derjenigen jüdischen Gesetze und Verordnungen, die ohne unmittelbar sittlichen oder sozialen Zweck religiöse Gedanken in bestimmter Form (durch Zeremonie) zum Ausdruck bringen sollen, um dadurch zu belehren oder die Gottesverehrung zu beleben. Das Z. regelt das Gottesdienstliche, früher auch das Opferwesen, bestimmt die Zeremonien für Feier- und Fasttage, die Aufnahme in den Religionsbund (s. Beschneidung), die Gebetriemen (s. Tefillin), die Schaufäden (s. Zizit), die Aufschrift an den Türpfosten (s. Mesusa), das Auslösen des erstgebornen Sohnes (s. Erstgeburt), die Trauergebräuche etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 901.
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