XIII
42. Der vornehme Bettler.

[159] Es war einmal ein wohlthätiger und angesehener Mann. Eines Tages kam ein Mann an seine Thür, um bei ihm zu betteln. Der Pförtner liess ihn jedoch nicht eintreten, indem er sagte: »Er hat nichts in der Hand, darum lasse ich dich nicht eintreten.« Da sprach der Mann: »Händige ihm diesen Zettel ein«, und schrieb folgendes: »Wenn ein wohlthätiger Mann einen Pförtner hinstellt, damit die Leute keinen Zutritt zu ihm haben, wo bleibt da seine Wohlthätigkeit?« Da antwortete er: »Wenn der Wohlthätige kein Geld hat, schützt ihn der Pförtner vor Beschämung« und schickte mit dem Zettel fünfhundert Denare. Ich wunderte mich über seine Freigebigkeit, denn er besass ja nichts, und sagte mir: »Ich will hingehen und Harûn-er-Raschîd diese Geschichte erzählen.« Als Harûn-er-Raschîd den Geldbeutel sah, sagte er: »Dieser ist aus meinem Schatze, ich muss den Mann sehen« und liess ihn rufen. Als er nun vor dem Chalîfen erschien, sprach dieser: »Bist du nicht der Mann, der gestern von uns dieses Geld erbettelt hat?« »Jawohl«, lautete die Antwort, »aber ich konnte diesen Mann, der an meine Thür gekommen war, nicht mit leeren Händen fortschicken. Was ich von dir für meine Bedürfnisse erbettelt hatte, das gab ich ihm.« Raschîd wunderte sich darüber und befahl, ihm so viel zu geben, als für seine Bedürfnisse erforderlich war.


[160] 43. Wâkiri (Wâkidi?) ist in Verlegenheit und wendet sich an einen befreundeten Hâschimiten, der ihm auch einen Beutel mit 1000 Dirhem schickt. Kaum hat er ihn aber empfangen, als er einen Brief von einem andern Freunde erhält, in dem er wiederum um Hilfe in der Not angegangen wird; und er schickt ihm den Beutel Kurz darauf erscheint bei ihm der Hâschimit mit demselben Beutel und erzählt, die 1000 Dirhem wären seine letzten gewesen, er habe daher den andern Freund um ein Darlehen gebeten und habe seinen eigenen Beutel zurückbekommen. Darauf teilen die drei die Summe unter einander. Ma'mûn hört von der Geschichte und erweist den dreien Ehrungen.

44 (f. 28 a). Ibrahîm ibn Mahdi, Harûn-er-Raschîd's Bruder, und Ma'mûn. ATLÎDI p. 218 l. 21 ff. und aus ihm Rosenöl II p. 201 ff., 1001 N. II 86 ff. und Mağâni IV p. 236 s. no 312 aus ELJEMENI.

45 (f. 30 b). Die Erlebnisse des Abbâs, des Kammerherrn des Manṣûr. ATLÎDI p. 200 l. 5 ff. (nicht ganz) und aus ihm Mağân III p. 220 s. n° 318.

46 (f. 31 b). Ma'n ibn Zaïda1 und der Dichter. ATLÎDI p. 190 l. 5 ff. und Mağân III p. 211 s. n° 312 aus dem Kitâb-el-Aghâni.

1

War Statthalter von Chorassân unter Manṣûr; † 152 d.H. (769 n. Chr.).

Quelle:
Lidzbarski, Mark (Hg.): Geschichten und Lieder aus den neuaramäischen Handschriften. Weimar: Verlag von Emil Felber, 1896, S. 159-161.
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